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Steuerstrukturreform und Services

Das Thema „Strukturreform“, mit dem sich in den letzten Jahren die meisten Regierungen beschäftigt haben, durfte natürlich auch in diesem Regierungsprogramm nicht fehlen. Beabsichtigt sind ua folgende Maßnahmen:

  • Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes
  • Vereinfachung der Besteuerung von Personengesellschaften und des Feststellungsverfahrens

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Ökosoziale Steuerreform

Die Bundesregierung strebt eine umfassende ökosoziale Steuerreform an, die vor allem eine Kostenwahrheit für den Ausstoß von CO2-Emissionen schaffen soll, um die Pariser Klimaziele zu erreichen und Österreich - mit dem Ziel, spätestens 2040 klimaneutral zu sein - zum Klimaschutzvorreiter in Europa zu machen. Die ökosoziale Steuerreform gliedert sich in zwei Schritte: der erste Schritt enthält einige punktuelle Maßnahmen, der zweite beinhaltet weitreichendere Ideen, die aber erst durch eine „Taskforce ökosoziale Steuerreform“ erarbeitet werden müssen. Die Umsetzung des zweiten Schritts soll 2022 erfolgen, somit ist mit einer raschen Umsetzung der Maßnahmen des ersten Schritts zu rechnen.

Der erste Schritt enthält folgende Maßnahmen:

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Steuerentlastung

Um das Ziel „Steuerentlastung“ zu erreichen, sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Senkung der ersten drei Stufen des Einkommensteuertarifs und zwar von 25% auf 20%, 35% auf 30% und 42% auf 40%. Im Jahr 2021 soll die erste Stufe des Einkommensteuertarifs auf 20 % gesenkt werden, die Senkung der zwei nächsten Stufen soll 2022 umgesetzt werden.
  • Ausweitung des Gewinnfreibetrags: Derzeit steht natürlichen Personen gem § 10 Abs 1 Z 3 EStG bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 30.000 ein Gewinnfreibetrag von bis zu € 3.900 ohne Investitionserfordernis zu. Diese Bemessungsgrundlage soll auf € 100.000 angehoben werden, sodass dann ein Gewinnfreibetrag von bis zu € 13.000 ohne Investitionserfordernis geltend gemacht werden könnte. Umsetzung ab 2022

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Steuerliche Pläne im Regierungsprogramm 2020-2024

Am 7.1.2020 wurde die neue Bundesregierung der Koalition aus ÖVP und Grünen vom Bundespräsidenten angelobt. In ihrem Regierungsprogramm „Aus Verantwortung für Österreich“ widmet sich vor allem das Kapitel „Steuerreform & Entlastung“ den geplanten steuerlichen Änderungen und Neuerungen. Die Ziele der Bundesregierung sind...

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CHECKLISTE ZUM JAHRESENDE 2019

Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt und nichts übersehen? Was ist vor dem Jahreswechsel noch unbedingt zu erledigen?

Denn am 31. Dezember ist es jedenfalls zu spät!

ÄNDERUNGEN FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGE 2020

1.      EINKOMMENSTEUER

Familienbonus Plus

Im Zusammenhang mit dem Familienbonus Plus wurde gesetzlich verankert, dass in bestimmten Fällen die Lebensgemeinschaft - als Voraussetzung für den Familienbonus Plus - nicht mehr als sechs Monate im Kalenderjahr bestehen muss. Trennen sich beispielsweise nicht verheiratete Eltern in den ersten sechs Monaten eines Jahres, wäre diese Voraussetzung nicht erfüllt und jener Elternteil, der zwar nicht die Familienbeihilfe bezieht, dem aber ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, würde in diesem Fall rückwirkend den Anspruch auf den Familienbonus Plus verlieren. Diese Folge soll jedoch nicht eintreten und wurde daher geändert. Diese Änderung gilt auch bereits für das Kalenderjahr 2019.

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ÄNDERUNGEN FÜR ARBEITGEBER UND MITARBEITER/PENSIONISTEN 2020

Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und erhöhte Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

Die ursprünglich für Kleinverdiener geplante direkte Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen wurde nunmehr indirekt über die Erhöhung von Absetzbeträgen und damit verbunden einer Erhöhung der rückerstattbaren sogenannten „Negativsteuer“ umgesetzt. Die Neuregelung tritt zwar 2020 in Kraft, in den Genuss der Steuergutschrift werden die Kleinverdiener aber erst im Jahr 2021 kommen, da die erhöhten Absetzbeträge erst im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.

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