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Ausweitung der Sachbezugsverordnung für die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraft-fahrzeugs auf wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer

Bislang waren wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von der begünstigten Sachbezugsregelung für die Privatnutzug eines PKW des Arbeitgebers ausgenommen. Damit auch wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer in den Genuss der Sachbezugsbefreiung für Elektroautos kommen können, wurde mit dem AbgÄG 2016 eine Verordnungsermächtigung für Sachbezüge im Zusammenhang mit KFZ eingeführt.

Bei Redaktionsschluss war die entsprechende Verordnung allerdings noch nicht erlassen. Die Verordnungsermächtigung beschränkt sich aber nicht auf den Sachbezug für Elektroautos sondern umfasst jeglichen geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung von arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen. Danach sollten auch die Sachbezugswerte für benzin- und dieselbetriebene KFZ künftig von dieser neuen Verordnung festgelegt werden.

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