Prüfung Jahresbeleg Registrierkasse
Am Ende des Kalenderjahres, jedenfalls bis zum 31.12.2018, ist der so genannte Jahresbeleg aus Ihrer Registrierkasse zu erstellen, auszudrucken und aufzubewahren. Dieses Datum ist auch für den Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahres zwingend einzuhalten!
Für den Fall, dass Sie am 31.12.2018 nicht mehr geöffnet haben, ist der Jahresbeleg am letzten Tag des Jahres, an dem Umsätze getätigt werden, zu erstellen.
Der Jahresbeleg ist nichts anderes als der Null- bzw. Monatsbeleg Dezember, den Sie wie gewohnt zum Monatsende ausdrucken. Anders als beim gewöhnlichen Monatsbeleg muss der Jahresbeleg allerdings wie der ursprüngliche Startbeleg mittels Prüf-App via Finanz-Online geprüft werden. Dafür haben Sie bis längstens 15. Februar 2019 Zeit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Erinnerung_Jahresbeleg.html
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an unseren Mag. Martin Rainer.
Kontakt:
Mag. Martin Rainer
Tel. +43 512 5955515
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