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SPLITTER

4.1     Steuerliche Behandlung der außerordentlichen Gutschrift 2022 zum Teuerungsausgleich

In einer Anfragebeantwortung stellt das BMF klar, wie die außerordentliche Gutschrift für 2022 zu behandeln ist. Diese Gutschrift beträgt – abhängig von der Beitragsgrundlage - zwischen € 100 und € 500, die über das GSVG bzw BSVG im Jahr 2022 überwiesen bzw angerechnet wurde. Beträgt das Einkommen im Jahr 2022 nicht mehr als € 24.500, ist die Gutschrift steuerfrei. Wird die Einkommensgrenze von € 24.500 überschritten, ist die Gutschrift (nur) der Einkommensteuerbemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Die Gutschrift stellt keine Betriebseinnahme dar oder kürzt die Betriebsausgaben der Pflichtversicherung. Die Hinzurechnung zur Bemessungsgrundlage erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch über die Datenschnittstelle im FinanzOnline.

 

4.2     ID Austria löst ab 1.7.2023 die Handy-Signatur ab

Die Umstellung von der Handy-Signatur auf die ID Austria ist für Dienstgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen (Geschäftsführer, Steuerberater, uä), die bisher das Unternehmensserviceportal genutzt haben, erforderlich.  Nur damit können relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in Anspruch genommen werden. Dieser neue elektronische Identitätsnachweis bietet Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft.

Die ID Austria wird in zwei Varianten angeboten:

  1. ID Austria mit Vollfunktion: wurde die Handy-Signatur von einer Behörde registriert, können diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden. Wir empfehlen den Umstieg auf diese Variante.
  2. ID Austria mit Basisfunktion: wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert, ist zunächst nur der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist jedoch ein Behördengang zur Registrierung notwendig.

Wer eine Bürgerkarte hat, muss jedenfalls eine Registrierungsbehörde aufsuchen. Als Registrierungsbehörde gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen.

Hinweis: die Überführung bzw Aufwertung zur Full ID Austria funktioniert auch problemlos online über www.oesterreich.gv.at/id-austria

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