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Verlustersatz Stand 02.03.2021

Insbesondere für mittelgroße und größere Unternehmen steht statt dem Fixkostenzuschuss 800.000 ein Verlustersatz zu, wenn ein Umsatzrückgang von mind. 30 % im Vergleich zum Vorjahresmonat vorliegt. Insgesamt sind bis zu 10 Blöcke im Zeitraum zwischen 16.9.2020 und 30.6.2021 wählbar. Gefördert werden je nach Unternehmensgröße 70 % oder 90 % des Verlustes.

Wurde bereits ein Antrag auf Fixkostenzuschuss 800.000 oder ein Lockdown-Umsatzersatz für diesen Monat eingebracht, dann ist ein Antrag auf Verlustersatz NICHT mehr möglich.

Die 1. Tranche beläuft sich auf 70 % des erwarteten Verlustes.

Der Antrag ist bis spätestens 31.12.2021 zu stellen.

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