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Ausfallsbonus Stand 02.03.2021

  • Voraussetzung: Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahresmonat mind. 40 % (egal ob behördliches Betretungsverbot verhängt wurde oder nicht)
  • Vergütet werden 15 % des Umsatzrückganges (z.B. Umsatz Jänner 2020 abzüglich Jänner 2021, und davon 15 %).
  • Zusätzlich kann ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss für diesen Monat in Höhe von 15 % des Umsatzrückgangs beantragt werden. Achtung: Zu hohe Vorschüsse führen zu einer späteren Rückzahlung

Missbräuchlich vorgenommene zeitliche Verschiebungen der Umsätze werden bei der Berechnung der Höhe des Umsatzausfalls nicht anerkannt.

Eine Beantragung kann durch das Unternehmen selbst via Finanz-Online erfolgen.

Wenn Sie uns für die Beantragung beauftragen möchten benötigen wir die

  1. Ihre Nettoumsätze des jeweiligen Monats (Umsatzrückgang mind. 40 % im Vergleich zum Vorjahresmonat) UND
  2. diese beiden unten angeführten Dokumente Auftrag-Vollmacht Ausfallsbonus ausgefüllt und unterschrieben retour

Der Ausfallsbonus steht NEBEN dem Fixkostenzuschuss 800.000,00 zu.

Die Beantragung hat monatlich bis spätestens 15. des drittfolgenden Kalendermonats zu erfolgen.

           

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