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WICHTIGE STEUERTERMINE APRIL BIS JUNI 2023

Zum besseren Überblick der im 2. Quartal 2023 anstehenden Fristen und Termine sollen die wichtigsten hier aufgelistet werden.

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HÖCHSTGERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN

Wir haben für Sie die unserer Meinung nach für die Praxis besonders relevanten Judikate herausgesucht und in kurzer Form dargestellt.

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SPLITTER

In unserer Rubrik“ Splitter“ informieren wir Sie über kleine wichtige Änderungen in diversen Rechtsgebieten: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs, WiEReG-Register und erneute Anhebung der Steuerzinsen.

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KRYPTOWÄHRUNGSVERORDNUNG

Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde die Besteuerung von Kryptowährungen in das bestehende Regime der Besteuerung von Kapitalvermögen aufgenommen. Außerdem wurde die Besteuerung von Kryptowährungen auch in die Kapitalertragsteuer einbezogen. Die inländischen Abzugsverpflichteten (zB inländische Kryptobörsen) werden ab dem Jahr 2024 verpflichtend Kapitalertragsteuer auf erzielte Gewinne abführen müssen, für das Jahr 2023 ist diese Abfuhr noch freiwillig.

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ÄNDERUNGEN IM MIETRECHT

Für die ab 1.7.2023 geltende Regelung zum Bestellerprinzip bei den Maklergebühren sind Klarstellungen ergangen.

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ARBEITNEHMERVERANLAGUNG 2022

Lohnsteuerpflichtige Einkünfte werden meistens nach Ablauf des Kalenderjahres „veranlagt“, das heißt vom Finanzamt in einem Einkommensteuerbescheid erfasst, wobei die Steuer neu berechnet und der während des Jahres einbehaltenen Lohnsteuer gegenübergestellt wird. Die Veranlagung erfolgt entweder freiwillig (Antragsveranlagung) oder zwingend (Pflichtveranlagung). Weiters gibt es auch noch die antragslose Veranlagung.

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