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Die Offenlegung des Jahresabschlusses

Grundsätzlich sind Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften binnen 9 Monaten ab dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch elektronisch einzureichen und offenzulegen. Diese Frist wurde für Bilanzstichtage bis zum 31.12.2020 auf 12 Monate verlängert.

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Aktuelle Änderungen in der Personalverrechnung

In der Personalverrechnung sind laufend Änderungen zu berücksichtigen. Über die Wichtigsten wollen wir Sie hier informieren.

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Coronahilfen können weiterhin beantragt werden

Ende Juli wurden die zunächst bis 30.6.2021 befristeten COVID-19-Staatshilfen nochmals – modifiziert – verlängert. Im Beitrag stellen wir Ihnen die neuen bzw verlängerten Änderungen vor.

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Informationen Home-Office 05/2021

Liebe/r Klient/in,

wie Sie mit Sicherheit schon gehört haben, werden durch das aktuelle Homeoffice-Gesetzespaket zahlreiche neue Regeln für das Arbeiten im Homeoffice geschaffen. Der steuerliche Teil des Gesetzespakets tritt rückwirkend mit 01.01.2021 in Kraft und sieht insbesondere eine Pflicht der Unternehmen vor, bezüglich aller Arbeitnehmer/innen, die – sei es regelmäßig oder auch nur tageweise – von zu Hause arbeiten („Homeoffice“), die Anzahl der Homeoffice-Tage am Lohnkonto und am steuerlichen Jahreslohnzettel (L16) zu erfassen.

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Update Corona-Unterstützungen

  • Ausfallsbonus

Über den Ausfallsbonus haben wir bereits in der letzten Ausgabe berichtet. Ganz aktuell wurde am 12.4.2021 die geänderte Verordnung über den Ausfallsbonus veröffentlicht, die die bereits angekündigte Erhöhung des Ausfallsbonus von 15% auf 30 % des Umsatzausfalles für die Monate März und April 2021, maximal € 50.000 enthält.

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Termine Mai bis Juni 2021

15.05.2021:

  • Antrag auf NPO-Zuschuss aus dem NPO-Unterstützungsfonds

Der NPO-Unterstützungsfonds wurde für das 4.Quartal 2020 verlängert und dient der Abfederung der betriebsnotwendigen Kosten. Weiters enthält er auch noch einen Struktursicherungsbeitrag von 7% der Gesamteinahmen 2019. Der Antrag ist via www.npo-fonds.at zu stellen.

  • Letzte Möglichkeit zur Antragstellung für den Ausfallsbonus Februar 2021

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Aktuelle höchstgerichtliche Judikatur

  • VfGH: Unterschiedliche Abzinsungsfaktoren innerhalb des Steuerrechts und im Vergleich mit dem Unternehmensrecht sind nicht verfassungswidrig: In Anbetracht der derzeitigen Zinslandschaft, wundert sich jeder, dass im Steuerrecht mit Abzinsungsfaktoren von 3,5% (langfristige Rückstellungen) bzw 6% (Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen) gerechnet werden muss. Und wenn schon mit nicht marktkonformen Zinssätzen gerechnet werden muss, sollte man meinen, dass diese zumindest einheitlich sind. Der VfGH hat aber entschieden, dass die unterschiedlichen Abzinsungsfaktoren bei der Berechnung von Rückstellungen für sonstige Verbindlichkeiten und Sozialkapitalrückstellungen nicht den Gleichheitsgrundsatz verletzen. Der Gesetzgeber hat sich mit der Differenz der Abzinsungsfaktoren innerhalb des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums bewegt. Ebenfalls wurde festgehalten, dass die unterschiedliche Behandlung der Abzinsungssätze im Steuerrecht und Unternehmensrecht, trotz prinzipieller Anknüpfung der steuerlichen Gewinnermittlung an die Unternehmensbilanz, nicht verfassungswidrig ist.

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