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E-Mobilität - Steuerliche Vorteile

  • Vorsteuerabzug für E-PKW bei Unternehmern

Erwirbt ein Unternehmer ein Elektroauto (Co2-Emissionswert von 0g/km), besteht seit 2016 die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug, welcher sowohl die Anschaffungskosten oder die Leasing-Aufwendungen als auch die laufenden Betriebskosten umfasst.

Übersteigt der Anschaffungspreis eines Elektroautos € 80.000 inkl USt, entfällt die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug zur Gänze. Bei Anschaffungskosten zwischen € 40.000 und € 80.000 brutto steht zwar der volle Vorsteuerabzug zu, jedoch erfolgt für den € 40.000 übersteigenden Teil im Jahr der Anschaffung eine aliquote Korrektur mittels Aufwandseigenverbrauch. Kleinunternehmer oder unecht steuerbefreite Unternehmer (zB Ärzte) können keine Vorsteuern in Abzug bringen.

Für die Anschaffung einer betriebseigenen Ladestation für Elektroautos steht der volle Vorsteuerabzug zu. Die Aufwendungen für Strom als Treibstoff von reinen Elektrofahrzeugen sind grundsätzlich in voller Höhe vorsteuerabzugsfähig.

  • Kein Sachbezugswert für Mitarbeiter

Für die Privatnutzung eines Elektro-Dienstfahrzeuges entfällt der Sachbezug (bei PKW 1,5% oder 2 % der Anschaffungskosten). Dies führt zu einer Einsparung der Lohnnebenkosten beim Dienstgeber und einer Erhöhung des Nettogehalts bei den Mitarbeitern (Reduktion der Bemessungsgrundlage max € 960/Monat). Werden private E-Fahrzeuge beim Arbeitgeber unentgeltlich geladen, liegt kein Sachbezug vor.

Beispiel:

 

Elektro-PKW

PKW mit Verbrennungsmotor

Netto-Listenpreis

33.583

33.583

Händlerförderung

-1.500

 

20% USt

0

6.717

NoVA

0

2.588

Brutto-Listenpreis

32.083

42.888

Bundesförderung

-1.500

 

Endpreis

30.583

42.888

Differenz/Ersparnis

12.305

 

Eine zusätzliche Ersparnis ergibt sich durch Wegfall der motorbezogenen Versicherungssteuer von € 429 pa und eine Ersparnis an Treibstoffkosten, da die Stromkosten (durchschnittliche kWh € 0,4) deutlich unter den Benzinkosten liegen.

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