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WICHTIGE STEUERTERMINE APRIL BIS JUNI 2023

Zum besseren Überblick der im 2. Quartal 2023 anstehenden Fristen und Termine sollen die wichtigsten hier aufgelistet werden.

 

APRIL 2023

30.4.2023:   Meldung land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeiten bei der SVS

30.4.2023:   EU-OSS für das 1. Quartal 2023 - Meldung und Zahlung

 

MAI 2023

Anträge für das Energiekostenpauschale können ab Mai 2023 gestellt werden.

15.5.2023:   UVA für das 1. Quartal 2023 – Meldung und Zahlung

JUNI 2023

30.6.2023:   Einreichung der Steuerklärungen 2022 via FinanzOnline ohne steuerliche Vertretung

30.6.2023:   Auslaufen von Covid-19-Vergünstigungen: erhöhtes Pendlerpauschale / Pendlereuro, USt-Befreiung für Masken, Diagnostika und Impfungen.

30.6.2023:   Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug

Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können bis 30.6.2023 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2022 stellen. Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Die Frist ist nicht verlängerbar! Auch im umgekehrten Fall, nämlich für Vorsteuervergütungen österreichischer Unternehmer im Drittland (zB Serbien, Schweiz, Norwegen), endet am 30.6.2023 die Frist für Vergütungsanträge des Jahres 2022.

30.6.2023:   Firmenbucheinreichung des Jahresabschlusses kleiner GmbH, GmbH & Co KG und sonstiger kleiner kapitalistischen Personengesellschaften (Jahresumsatz bis zu € 70.000) in strukturierter Form erspart eine Eintragungsgebühr. Mit Hilfe des aktuellen Webformulars (justizonline.gv.at) wird eine XML-Datei erstellt, die über FinanzOnline eingereicht werden kann.

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