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Konjunkturstärkungsgesetz 2020 - Änderungen für alle Steuerpflichtigen

Möglichkeit des Zurückziehens des Antrags auf Familienbonus Plus

Es wird die Möglichkeit geschaffen, durch Zurückziehen des Antrags nachträglich auf den Familienbonus Plus zu verzichten. Dies ist erstmalig für Anträge möglich, die das Kalenderjahr 2019 betreffen, und soll bis maximal 5 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides ausgeübt werden können.

Dies wird vor allem dann eine Rolle spielen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sich der beantragte Familienbonus bei einem Antragsteller aufgrund der geringen Höhe des Einkommens steuerlich nicht auswirkt. Der Antrag kann formlos gestellt werden und ermöglicht die Geltendmachung des gesamten Familienbonus Plus durch den anderen Anspruchsberechtigten. Hat dieser im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung bereits einen Antrag auf den gesamten Familienbonus Plus gestellt, ist dieser von Amts wegen zu berücksichtigen.

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