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Welche Bestätigungen müssen beim Antrag abgegeben werden?

Im Zuge der Antragseinbringung muss der Unternehmer – neben verschiedenen allgemeinen Bestätigungen über das Zutreffen der Antragsvoraussetzungen auch bestätigen, dass im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Vergütungen des Inhabers des Unternehmens bzw. der Organe, Mitarbeiter und wesentlichen Erfüllungsgehilfen des Antragstellers so bemessen wurden, dass diesen keine unangemessenen Entgelte, Entgeltbestandteile oder sonstige Zuwendungen geleistet werden; insbesondere im Jahr 2020 keine Bonuszahlungen an Vorstände oder Geschäftsführer in Höhe von mehr als 50% ihrer Bonuszahlung für das vorangegangene Wirtschaftsjahr ausgezahlt werden.

 

Weiters muss sich der Antragsteller verpflichten, dass

  • auf die Erhaltung der Arbeitsplätze im Unternehmen besonders Bedacht genommen wird (z.B. mittels Kurzarbeit);
  • die Entnahmen des Inhabers des Unternehmens bzw. die Gewinnausschüttung an Eigentümer im Zeitraum 16.3.2020 bis 31.12.2021 an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden. Beschlüsse von Dividenden- und Gewinnauszahlungen sind im Zeitraum 16.3.2020 bis 16.3.2021 verboten. Bis drei Monate nach der letzten Auszahlung des Fixkostenzuschusses hat eine maßvolle Dividenden- und Gewinnauszahlungspolitik zu erfolgen. Insbesondere steht der Gewährung eines Fixkostenzuschusses die Auflösung von Rücklagen zur Erhöhung des Bilanzgewinns und der Rückkauf eigener Aktien sowie die Ausschüttung von Dividenden oder sonstige rechtlich nicht zwingende Gewinnausschüttungen entgegen. Was mit dem in diesem Zusammenhang angeführten Verbot der Gewinnausschüttung gemeint ist und auf welchen Zeitraum sich das bezieht, kann der Richtlinie nicht entnommen werden.

 

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