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Wie hoch ist der Fixkostenzuschuss?

Der Fixkostenzuschuss ist nach der Höhe des Umsatzausfalles gestaffelt und muss mindestens € 500 erreichen. Zusätzlich ist der Fixkostenzuschuss in Abhängigkeit vom Zuschussprozentsatz begrenzt. Sind mehrere Unternehmen konzernal verbunden, steht der Maximalbetrag für alle Unternehmen des Konzerns nur einmal zu. Die Höhe des Maximalbetrages richtet sich nach jenem Konzernunternehmen, das den höchsten Umsatzausfall hat.

 

Umsatzausfall

Zuschuss in % der Fixkosten

max Fixkostenzuschuss

40 – 60%

25%

30 Mio €

60 – 80%

50%

60 Mio €

80 – 100%

75%

90 Mio €

Wird der Umsatzausfall anhand der Gegenüberstellung der maßgebenden Werte des 2. Quartals 2020 und jenen des 2. Quartals 2019 ermittelt, so sind für die Ermittlung des Fixkostenzuschusses die Fixkosten des Unternehmens zwischen 16.3.2020 und 15.6.2020 als Bemessungsgrundlage heranzuziehen.

Wird ein abweichender Betrachtungszeitraum gewählt, so sind nur die im entsprechenden Zeitraum angefallenen Fixkosten heranzuziehen.

Ein Wertverlust von saisonaler Ware liegt erst dann vor, wenn dieser tatsächlich feststeht. Der Wertverlust ist von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu berechnen, wobei die Gemeinkosten gemäß § 203 Abs. 3 zweiter Satz UGB (d.s. angemessene Teile der mittelbar zurechenbaren fixen und variablen Gemeinkosten, wie u.a. Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, Wertverzehrs des Anlagevermögens, etc.) nicht anzusetzen sind.

Der Fixkostenzuschuss ist um Zuwendungen von Gebietskörperschaften zu vermindern, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise und dem damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Schaden geleistet werden. Dies gilt auch für Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz. Zahlungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit sind nicht in Abzug zu bringen, da die Personalkosten – abgesehen von der o.a. Ausnahme – ohnehin nicht bezuschusst werden. Auch Zahlungen aus den Härtefallfonds sind nicht gegenzurechnen.

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