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Wer kann einen Fixkostenzuschuss beantragen?

Fixkostenzuschüsse dürfen nur zugunsten von Unternehmen gewährt werden, bei denen nachstehende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • das Unternehmen erleidet einen durch die Ausbreitung von COVID-19 verursachten Umsatzausfall über 3 Monate hingweg von mindestens 40 % UND
  • das Unternehmen darf sich am 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen GruppenfreistellungsVO befunden haben ODER über das Unternehmen wurde zum Zeitpunkt des Antrags weder ein Insolvenzverfahren eröffnet noch sind die im nationalen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger erfüllt. Der nunmehr in der aktuellen Richtlinienversion aufgenommene Hinweis, dass „in diesem Fall ein Fixkostenzuschuss auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 (De-minimis Verordnung) gewährt werden kann“ dürfte so zu verstehen sein, dass Unternehmen, die zum 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten, aber zum Antragszeitpunkt nicht insolvenzgefährdet sind, dennoch Anspruch auf einen Zuschuss haben, wenn die Beihilfen an das Unternehmen oder Unternehmen derselben Unternehmensgruppe in den letzten drei Steuerjahren bzw. Wirtschaftsjahren in Summe den Betrag von € 200.000 nicht überschreiten UND
  • Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich UND
  • wesentliche operative Tätigkeit in Österreich UND
  • das Unternehmen darf in den letzten drei veranlagten Jahren nicht vom Abzugsverbot des § 12 Abs. 1 Z 10 KStG (dies umfasst Zins- oder Lizenzzahlungen an niedrig besteuerte ausländische Konzerngesellschaften) betroffen gewesen sein UND
  • über das Unternehmen darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechtskräftige Finanzstrafe (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeit) oder entsprechende Verbandsgeldbuße aufgrund von Vorsatz verhängt worden sein UND
  • hat zumutbare Maßnahmen gesetzt, um die durch den Fixkostenzuschuss zu deckenden Fixkosten zu reduzieren (Schadensminderungspflicht mittels ex ante Betrachtung).

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung! Weitere wichtige Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.bangratz-hagele.at (hier dann genau den Link zum Fixkostenzuschuss den du in den News ablegst (wie bisher).

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