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Information zu finanziellen Unterstützungen

In der Folge informieren wir über aktuelle Möglichkeiten der Beantragung von finanziellen Unterstützungen

Zudem können wir mitteilen, dass wir bis gestern Abend einige wesentliche Zweifelsfragen im Zusammenarbeit mit der Corona-Kurzarbeit lösen konnten. Das Zuwarten hat sich ausgezahlt, da viele Änderungen und Klarstellungen erst in den letzten Tagen kommuiniziert wurden und auch die Formulare mehrmals verändert wurden. Wir werden - insofern dies mit Ihnen persönlich besprochen ist - die Anträge ab heute bzw. nächste Woche versenden!

 

  1. A) Anträge zum Härtefonds sind ab Fr, 27.03.20 ab 17 Uhr möglich

Ab heute 17:00 können Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich unter wko.at/haertefall-fonds Mittel aus dem Härtefonds beantragen.

Der exakte Link zum Antrag wird auf der Seite der WKO ab 17:00 veröffentlicht.

WICHTIG: Die Beantragung der Förderung muss durch Sie als Unternehmer persönlich zu erfolgen. Für Rückfragen steht Ihnen grundsätzlich die WKO zur Verfügung, welche die Anträge auch abarbeitet. Gerne können Sie sich aber auch an uns wenden.


Wer kann beantragen?

* Vor allem Ein-Personen-Unternehmen sowie Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und max. 2 Mio Umsatz oder Bilanzssumme

* Erwerbsttätigte Gesellschafter (OG/KG-Gesellschafter sowie GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, insoweit GSVG-pflicht vorliegt)

* Neue Selbständige (Musiker, Künstler, aber auch alle Unternehmer die Sozialversicherungspflichtig sind, aber eben keinen Gewerbeschein benötigen)

* Freie Berufe (z.B. Gesundheitsbereich, aber auch die typischen Freiberufler)

Derzeit noch nicht antragsberechtigt sind Land- und Fortstwirte sowie Non-Profit-Organisationen, zumal es hierfür eigene Förderrichtlinien geben wird.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind nachfolgende Punkte zu erfüllen (gilt analog für freie Dienstnehmer):

- Rechtmäßig selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal ob Kammermitglied oder nicht)
- Unternehmensgründung bis 31.12.2019 - Zeitpunkt: Eintragung der Gewerbeberechtigung oder Aufnahme unternehmerische Tätigkeit
Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
- Härtefall: Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
- Obergrenze: im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf Einkommen max. 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen - wenn kein Einkommenssteuerbescheid vorhanden, dann eigene Schätzung der Einkünfte
- Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung - Einkünfte von zumindest 5.527,92 Euro p.a.
- Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro), z.B. aus Vermietung und Verpachtung
- Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
- Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19
- Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit (für etwaige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei Kleinstunternehmen) UND des Härtefall-Fonds ist ausdrücklich möglich.
- Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefall-Fonds UND der mit 15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen – eine spätere Anrechnung ist möglich
- Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisierungsbedarf - die URG Kriterien (Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein

Von einer Förderung ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.


Wie hoch ist die Förderung?

Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen: 
• Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung möglich ab 27.03., 17:00 Uhr) 
o Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
o Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro
o Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.
 
• Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung): 
o Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
o Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße


Vorbereitung der Beantragung

Die Wirtschaftskammer wickelt die Förderungen für die Bundesregierung ab. Dafür werden einige Daten zur Identifikation des Förderwerbers gebraucht. Bitte halten Sie folgende Unterlagen für die Beantragung bereit:
+ Haben Sie ein WKO-Benutzerkonto? Falls ja, geben Sie dieses beim Einstieg ins Formular an. Dann ersparen Sie sich das Ausfüllen einiger Daten.
Sollten Sie noch kein WKO-Benutzerkonto haben, so empfehlen wir Ihnen bereits jetzt eines anzulegen. Sie können aber auch ohne WKO-Benutzerkonto einsteigen!  Jedenfalls benötigen Sie:
+ Ihre persönliche Steuernummer  sowie den Einkommensteuerbescheid zumindest für 2017
+ Ihre KUR ODER GLN:
Wenn Sie WKO-Mitglied sind dann halten Sie Ihre Mitgliedsnummer bereit (diese ist sechsstellig, für Tirol muss die Ziffer 7 vorangestellt werden!)
Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“. Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten.

Wirtschaftskammer-Mitglieder finden ihre GLN auch öffentlich unter: firmen.wko.at

Als Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen.
+ Halten Sie bitte auch Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Identifikation bereit. Nachdem Sie den Antrag fertig ausgefüllt und abgeschickt haben, werden Sie ein Mail bekommen, in dem Sie um diesen Identifikationsnachweis gebeten werden.
+ Sind die Daten eingetragen, klicken Sie am Ende des Formulars auf “Einreichen”.
+ Danach erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail. Aber Achtung: Das ist noch keine Zusage für die Förderung. 
+ In diesem Mail erhalten Sie auch einen Link, wo Sie binnen 72 Stunden Ihren Identifikationsnachweis hochladen müssen. Andere Variante: Sie laden den unterschriebenen Antrag hoch! 

Sobald die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung, und bei Erfüllen der Förderrichtlinien wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen

Unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html können Sie die exakten Anspruchsvoraussetzungen und Detailinformationen abfragen!

Weitere detaillierte Informationen zum Härtefonds finden Sie hier:

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinien.html#heading_Zulaessige_Foerderungswerber


  1. B) Musikschaffende

    finden weitere Informationen zum Kultur-Katastrophenfonds der AKM/AuMe unter https://www.akm.at/blog/2020/03/13/kultur-katastrophenfonds-fuer-musikschaffende/

Darüber hinaus können Bezieher aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds Einnahmenausfälle durch den geschaffenen COVID-19-Fonds abfedern, weitere Informationen finden Sie unter https://www.ksvf.at/covid-19.html!


  1. C) Ärzte und Freiberufler (Rechtsanwälte, Notare)
    Bitte beachten Sie die Möglichkeit die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds bzw. den Versorgungseinrichtungen der Kammern herabsetzen zu können. Umgekehrt ergibt sich hierdurch aber ein Nachteil in der Leistungsphase, es kommt durch die jetztige Herabsetzung aus derzeitiger Sicht zu einer geringeren Leistung der Kammern in der Zukunft!
  2. D) Betriebsunterbrechungsversicherungen
    Bitte klären Sie mögliche Ansprüche gegenüber einer Betriebsunterbrechungsversicherung mit Ihrem Versicherungsmakler oder -betreuer!

PS: Auf unserer Homepage halten wir Sie unter http://www.bangratz-hagele.at/corona-virus stets auf dem neuesten Stand was Förderungen für EPU/KMU sowie Kurzarbeit etc. betrifft!

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