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Es bleibt in der Familie

INTERVIEW & BILD Lukas Schmied
GESTALTUNG Matthias Brunthaler

Familienunternehmen werden als Rückgrat der Wirtschaft in Tirol betrachtet.
Umso wichtiger ist die Übergabe von einer Generation an die nächste. Was Übergeber und Übernehmer dabei berücksichtigen sollten, erklärt Steuerberater Dr. Philipp Hagele im Gespräch.

 

EINUNDSECHZIG: Wie ist es um Betriebsübergaben in Tirol bestellt?

DR. PHILIPP HAGELE: Die wichtigsten Aspekte von Betriebsübergaben sind den Unternehmern durchaus bekannt: Es braucht frühzeitiges Planen, einen geeigneten und fähigen Nachfolger sowie die Bereitschaft, das Unternehmen konstruktiv zu übergeben.

EINUNDSECHZIG: Welche Fragen sollte sich ein Unternehmer stellen, der seinen Betrieb übergeben möchte?

HAGELE: Der Übergeber muss sich zuerst überlegen, welches Vermögen er übergeben möchte. Will er das Unternehmen mit dem gesamten Betriebsvermögen übergeben oder schrittweise vorgehen? Bei bisher als Einzelunternehmen geführten Betrieben bietet sich häufig die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) an. Der bisherige Unternehmer wird Kommanditist und stellt der neu gegründeten KG etwa das Betriebsgebäude zur Verfügung. Damit bleibt der Übergeber rechtlicher Eigentümer des Vermögens und vermeidet so eine Entnahmeversteuerung. Voraussetzung dafür ist ein Zusammenschlussvertrag, welcher diesen Vorgang im Detail regelt.

EINUNDSECHZIG: Welche Vorteile bietet die Übergabe in Form einer KG-Gründung?

HAGELE: Es handelt sich hierbei um eine unentgeltliche Übergabe, welche sich v.a. für Familienunternehmen anbietet. Außerdem kann so die Übergabe von unternehmerischer Verantwortung und Vermögen schrittweise erfolgen. Der Übergeber bewahrt sich in der KG Mitsprache- und Kontrollrechte. Gleichzeitig vermeidet er für sich und seinen Nachfolger steuerliche Belastungen, z.B. Einkommens- oder Grunderwerbssteuer.

 
Wichtiger Hinweis: Die Übergabe des zunächst zurückbehaltenen
Vermögens hat zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam mit der Übergabe sämtlicher Anteile an der Kommanditgesellschaft zu erfolgen, um negative steuerliche Effekte zu vermeiden.

EINUNDSECHZIG: Welche rechtliche Rolle nimmt der Nachfolger in der KG ein?

HAGELE: Der Übernehmer fungiert in diesem Fall als sogenannter „Arbeitsgesellschafter“. Er bringt kein Kapital, aber dafür seine Arbeitsleistung in das Unternehmen ein. Das Vermögen – z.B. Gebäude oder Grundstücke – wird erst zu einem späteren Zeitpunkt übergeben.

EINUNDSECHZIG: Worauf muss der Übergeber in Hinblick auf seine Pensionsansprüche dabei achten?

HAGELE: Die Ausgestaltung des Zusammenschluss- und Pachtvertrages ist aus sozialversicherungs- und pensionsrechtlicher Sicht genau zu prüfen, um den Wegfall einer möglichen vorzeitigen Alterspension (Anm.: bei Frauen vor 60, bei Männern vor
65) zu vermeiden. Ab Bezug der Regelpension (Anm.: bei Frauen ab 60, bei Männern ab 65) sind derartige betriebliche Mieteinkünfte nicht mehr pensionsschädlich.

EINUNDSECHZIG: Zahlreiche Unternehmer betrachten den Betrieb als ihr Lebenswerk. Daher wollen viele nach der Übergabe weiterhin aktiv mitwirken. Welche Möglichkeiten gibt es dafür? Worauf ist zu achten?

HAGELE: Ausschlaggebend ist das (Pensions-) Alter. Vor 60 bzw. 65 kann der Unternehmer – ohne KG-Variante – neben dem Bezug einer vorzeitigen Alterspension einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, ohne seinen Pensionsanspruch zu verlieren.

 
Ab 60 bzw. 65 kann er (wieder) voll für das Unternehmen arbeiten. Für die KG-Variante gelten die selben Altersgrenzen, wobei der Kommanditist von der aktiven Mitarbeit grundsätzlich ausgeschlossen ist. Als Kommanditist ist er Kapitalgeber und verfügt über definierte Kontrollrechte im Unternehmen, jedoch nicht über Mitwirkungsrechte. Daran knüpft die Sozialversicherungspflicht an. In jedem Fall empfiehlt es sich eine Vereinbarung über die Arbeitsleistung abzuschließen.

EINUNDSECHZIG: Für den Fall, dass der Unternehmer nach der Übergabe nicht mehr mitarbeiten, sondern alles übergeben will: Wie kann er sich finanziell absichern?

HAGELE: Hier bieten sich entgeltliche Übergaben an, bei denen der Übergeber vom Nachfolger eine monatliche Rente erhält. Je nach Höhe können diese Einkünfte aufgrund des Wertes des übergebenen Unternehmens steuerpflichtig oder steuerfrei sein.

EINUNDSECHZIG: Wie läuft eine solche Betriebsübergabe im Idealfall ab?

HAGELE: Übergeber und Übernehmer des Betriebs müssen für sich ihre Vorstellungen definieren und lassen dann vom vertrauten Steuerberater ein Übergabekonzept erstellen. In diesem Konzept werden u.a. Lösungen für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Situation der Übergabe erarbeitet. Bei der Übernahme des Unternehmens hat der Nachfolger insbesondere darauf zu achten, ob übernommene Kreditverbindlichkeiten neu ausfinanziert werden sollten, ob das zugrunde liegende Geschäftsmodell funktionstüchtig ist und ob die Organisation mit Blick auf künftige Herausforderungen ausreichend aufgestellt ist.


STEUERBERATER
DR. PHILIPP HAGELE
Die Kanzlei Bangratz & Hagele weiß Bescheid, wenn es um die Beratung von Familienunternehmen geht:

Der Vater von Dr. Philipp Hagele – Bruno Hagele – ist dort seit 1967 tätig, die Kanzlei selbst existiert noch länger. Bangratz & Hagele begleiteten schon zahlreiche Unternehmergenerationen bei Betriebsübergaben. Dr. Philipp Hagele ist seit 2005 in der Kanzlei tätig und heute geschäftsführender Gesellschafter.

KONTAKT:
Lieberstraße 3 · 6020 Innsbruck
Tel. 0512 / 59 55 50
www.bangratz-hagele.at

 (Artikel "61  - Lebensraum -Es bleibt in der Familie")

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